Atypische Netznutzung Strom

Atypische Netznutzung
Strom

Individuelles Netzentgelt

Man spricht von atypischer Netznutzung, wenn der maximale Strombezug eines Netzkunden außerhalb der Hochlastzeitfenster der Netzbetreiber fällt.

Hochlastzeitfenster
bei atypischer
Netznutzung

Diese Hochlastzeitfenster sind der Zeitraum der maximalen Netzlast. Um diese Hochlastzeitfenster berechnen zu können, ermittelt der Netzbetreiber die Lastgänge und Verlustmengen aller Netzkunden.

Sollten Sie ein Stromkunde mit atypischer Netznutzung sein, profitieren Sie davon. Sie können ein individuelles Netzentgelt beantragen, dass ihrem besonderen Nutzungsverhalten angepasst berechnet wird.

Hochlastzeitfenster bei atypischer Netznutzung

Erheblichkeitsschwellen
für atypische
Netznutzung

Um von der atypischen Netznutzung zu profitieren, muss einerseits die Höchstlast innerhalb der Hochlastzeitfenster einen ausreichenden Abstand zu seiner Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster aufweisen und andererseits muss der maximale Strombezug des Netzkunden vorhersehbar sein. Dabei müssen prozentuale Mindestabstände, auch Erheblichkeitsschwellen genannt, eingehalten werden.

Erheblichkeitsschwellen für atypische Netznutzung
Individuelles Netzentgelt Erheblichkeitsschwellen

Individuelles Netzentgelt Erheblichkeitsschwellen

Netz- /Umspannebene Erheblichkeitsschwelle
HöS 5%
HöS/HS 10%
HS 10%
HS/M 10%
MS 20%
MS/NS 30%
NS 30%

Diese individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV unterliegen der Genehmigung der BNetzA.

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