Die § 19 StromNEV-Umlage
Abgabenrechner für
den Strompreisvergleich
Am 01.01.2012 wurde eine neue Abgabe, die sogenannte § 19 StromNEV-Umlage, eingeführt. Diese Umlage dient dem Ausgleich der Mindereinnahmen, die durch die Netzentgeltentlastung von stromintensiven Industriekunden entstehen.
Abhängig von ihrem Stromverbrauch und ihrer Netznutzung, können nämlich Großverbraucher eine Ermäßigung oder sogar eine komplette Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Diese Entlastung ist politisch gewollt und soll die deutsche Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.
Die § 19 StromNEV-Umlage wird pro verbrauchte Kilowattstunde Strom in ct./kWh berechnet und ist von jedem Stromkunden zu zahlen, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt.
Kundengruppen bei der
§ 19 StromNEV-Umlage
Die Stromkunden werden dabei in mehrere Gruppen unterteilt:v

In dieser Gruppe werden die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bepreist.
Bis zu dieser Strommenge zahlen die Verbraucher im Jahr 2021 eine Umlage von 0,432 Ct/kWh.
0,432 Ct/kWh
bis 1.000.000 kWh

Stromkunden, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Ct/kWh.
0,050 Ct/kWh
ab 1.000.000 kWh

Stromkunden, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 Ct/kWh.
0,025 Ct/kWh
ab 1.000.000 kWh
Diese Abgabe ist von jedem Stromkunden zu zahlen und wird 1:1 vom Energieversorger an den Kunden weitergegeben.
Achten Sie daher bei einem Strompreisvergleich darauf, dass die § 19 StromNEV - Umlage bereits im Preis enthalten ist oder ob Sie diese gegebenenfalls noch hinzurechnen müssen.