
Energieaudit
nach DIN EN 16247-1
Um alle Potenziale einer energetischen Einsparung eines Unternehmens zu heben und dann Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu entwickeln, bietet es sich an, ein Energieaudit durchzuführen. In diesem Verfahren werden alle wesentlichen Energieflüsse innerhalb des Unternehmens untersucht, um anschließend zu überprüfen, ob die vorhandenen Anforderungen, Abläufe und Richtlinien den geforderten Standards entsprechen. Die Norm DIN EN 16247-1 ist die Basis dieses hochwertigen Energieaudits.
Energieaudit-Pflicht
Seit April 2015 mit dem in Kraft getretenen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle größeren und verbundenen Unternehmen verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Wird kein Energieaudit durchgeführt, kann dies eine Strafe von bis zu 50.000 € nach sich ziehen. Nach dem ersten Energieaudit muss alle vier Jahre ein Folgeaudit durchgeführt werden.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind ausschließlich Unternehmen, die nach europäischer Definition als kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden.
Wir prüfen schnell und kostenlos für Sie, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist, ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen.
Sehr viele Unternehmen sind unserer Erfahrung nach nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.
Vorteile
Ein Energieaudit bietet Ihrem Unternehmen mehrere Vorteile und kann sich auch lohnen, wenn Sie nicht zur Durchführung verpflichtet sind.

Die Maßnahmen, die während des Energieaudits entwickelt werden, führen zu sinkenden Energiekosten, da durch die gesteigerte Energieeffizienz weniger Energie verbraucht wird.

Durch den erfolgreichen Abschluss eines freiwilligen Energieaudits können kleine und mittlere Unternehmen Steuervergünstigungen erhalten.

Ablauf eines
Energieaudits
Einleitender Kontakt
Auftaktbesprechung
Datenerfassung
Vor-Ort-Begehung
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Schreiben Sie uns
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Energieaudit

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