
Atypische Netznutzung
Strom
– Kosten senken durch individuelles Netzentgelt
Man spricht von atypischer Netznutzung, wenn der maximale Strombezug eines Netzkunden außerhalb der Hochlastzeitfenster der Netzbetreiber fällt. In diesem Fall können deutlich günstigere, individuelle Netzentgelte berechnet werden.
Hochlastzeitfenster
bei atypischer
Netznutzung
Hochlastzeitfenster sind der Zeitraum der maximalen Netzlast. Um diese Hochlastzeitfenster berechnen zu können, ermittelt der Netzbetreiber die Lastgänge und Verlustmengen aller Netzkunden.
Sollten Sie ein Stromkunde mit atypischer Netznutzung sein, profitieren Sie davon. Sie können ein individuelles Netzentgelt beantragen, dass ihrem besonderen Nutzungsverhalten angepasst berechnet wird.
Voraussetzungen für günstigeres Netzentgelt
Damit Sie von der atypischen Netznutzung profitieren können, muss Ihre Höchstlast innerhalb und außerhalb der Hochlastzeitfenster deutlich voneinander abweichen. Zusätzlich muss Ihr maximaler Strombezug gut vorhersagbar sein. Dabei müssen prozentuale Mindestabstände eingehalten werden, die sogenannten Erheblichkeitsschwellen.


Erheblichkeitsschwellen für individuelles Netzentgelt
Netz- /Umspannebene | Erheblichkeitsschwelle |
HöS | 5% |
HöS/HS | 10% |
HS | 10% |
HS/M | 10% |
MS | 20% |
MS/NS | 30% |
NS | 30% |
Diese individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV unterliegen der Genehmigung der BNetzA.
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