Fragen und Antworten

zum Strom und
Strompreisvergleich

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Strom und unseren Preisvergleich. Ihre Frage ist nicht dabei? Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.

Fragen zum Strom

Ab wann gelte ich als Sondervertragskunde?

Die entscheidende Grenze liegt bei 100.000 kWh Jahresverbrauch. Ab diesem Verbrauch gelten Sie in der Regel nicht mehr als normale Tarifkunde (SLP-Kunde), sondern als Sondervertragskunde (RLM-Kunde).

Was bedeutet das für Sie?

  • Tarifkunden zahlen einen pauschalen Strompreis und erhalten in der Regel nur eine Jahresabrechnung mit monatlichen Abschlägen.

  • Sondervertragskunden haben einen Leistungsmesser, bekommen monatlich eine detaillierte Abrechnung und handeln ihren Strompreis individuell mit dem Versorger aus. Dadurch bestehen Chancen auf günstigere Konditionen, aber auch ein höheres Risiko bei Marktschwankungen. Zudem können Sondervertragskunden in bestimmten Fällen von reduzierten Netzentgelten profitieren.

Die Faustregel lautet:
Wenn Ihr Jahresverbrauch über 100.000 kWh liegt und Sie eine Leistungsmessung haben, gelten Sie normalerweise als Sondervertragskunde.

 

Was bedeutet "Leistung" im Stromkontext?

Die Leistung beschreibt, wie viel Strom Ihre Geräte in einem bestimmten Moment benötigen. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben. Je nachdem, wie viele Geräte Sie gerade benutzen, beziehen diese eine konkrete Leistung.

Beispiel:
Ein Wasserkocher mit 2 kW verbraucht in nur 15 Minuten etwa 0,5 kWh Strom. Eine Lampe mit 0,05 kW müsste rund 10 Stunden leuchten, um denselben Verbrauch zu erreichen. Obwohl beide am Ende des Tages gleich viel Energie verbrauchen, hat der Wasserkocher die deutlich höhere Leistung.

Unterschied zum Verbrauch:
Leistung (kW) = Momentaufnahme: Wie stark ist die Stromabnahme gerade?
Verbrauch (kWh) = Gesamtmenge: Wie viel Strom ist über einen Zeitraum geflossen?

Leistungsmessung - Was ist das?

Eine Leistungsmessung wird bei Gewerbekunden angewendet, deren Strom-Jahresverbrauch über 100.000 kWh liegt oder deren Leistung mindestens 30 kW beträgt. Dabei erfasst ein spezieller Leistungsmesser alle 15 Minuten die Kilowattzahl aller laufenden Geräte. Diese Werte zeigen exakt, zu welchen Zeiten wie viel Strom verbraucht wird. Je nach Vertrag wird dann der höchste gemessene Monatswert oder der Höchstwert des Jahres für die Abrechnung genutzt. Diese Verfahren heißen Monatsleistungsmessung bzw. Jahresleistungsmessung. Werden auf Ihrer Rechnung Werte in kW berechnet, dann werden Sie über die Leistungsmessung abgerechnet.

Mehr zum Thema Leistungsmessung finden Sie hier.

Welche Vorteile hat die Leistungsmessung für mein Gewerbe?

  • Individuelle Preisgestaltung: Tarife können exakt an Ihre Verbrauchsstruktur angepasst werden, wodurch oft ein günstigerer Strompreis möglich ist.
  • Planungssicherheit: Sie zahlen nur für den Strom, den Sie tatsächlich verbrauchen. Es fallen keine pauschalen Abschläge an.
  • Transparenz: Genaue Verbrauchsdaten helfen, Stromfresser im Betrieb zu identifizieren.

Tipp für den Stromvergleich Gewerbe:
Geben Sie bei Angebotsanfragen immer sowohl Ihren Jahreshöchstleistungswert (in kW) als auch den Jahresverbrauch (in kWh) an, am besten getrennt nach HT und NT (Haupttarif und Nebentarif; erklärt in anderer FAQ-Frage). Nur so kann ein vollständiges und individuelles Strompreisangebot erstellt werden.

Wie erkenne ich, ob mein Gewerbe eine Leistungsmessung hat?

Erhalten Sie monatlich eine detaillierte Stromabrechnung von Ihrem Stromanbieter, sind Sie in der Regel Leistungsmess-Kunde. Wenn auf Ihrer Rechnung neben dem Verbrauch in kWh auch Ihre Jahreshöchstleistung in kW steht, ist bei Ihnen ein Leistungszähler installiert. Dieser zwei- bis vierstellige Wert ist ein wichtiger Teil der Berechnungsgrundlage für Ihr Gewerbestrom-Angebot.

Zahlen Sie stattdessen monatliche Abschläge und bekommen nur eine Jahresabrechnung, wird Ihr Stromverbrauch ohne Leistungsmessung erfasst.

Welche Arten von Leistungszählern gibt es?

  • Lastgangzähler (Viertelstunden-Leistungsmesser)
    Standard bei hohem Verbrauch. Erfasst alle 15 Minuten die Leistung und speichert die Werte in einem Lastgang. Er ist der Standard bei Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung.
  • 96-Stunden-Leistungsmesser
    Erfasst Leistungswerte in längeren Intervallen, ist jedoch heute selten im Einsatz, da die Viertelstundenmessung genauer ist.
  • Maximumzähler
    Ein Maximumzähler erfasst zusätzlich zum kWh-Verbrauch den höchsten Leistungswert (in kW) eines Jahres. Interessant für Abnahmestellen mit unter 100.000 kWh Jahresverbrauch, aber hoher Spitzenleistung.

RLM-Strom – Was ist das?

RLM ist die Abkürzung für „Registrierende Leistungsmessung“. Konkret bedeutet das, dass der Stromzähler über eine Messvorichtung verfügt, die im Viertelstundentakt den mittleren Leistungswert des Stromverbrauchs ermittelt. Diese Daten werden über die Stromleitung oder das Telefonnetz an den Netzbetreiber übermittelt und ergeben den sogenannten Lastgang, der eine genaue Übersicht Ihres Verbrauchs darstellt.

HT und NT? Was bedeutet das?

Mit diesen Abkürzungen sind Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) gemeint.

  • Niedertarif – NT
    Im Niedertarif – auch Nebentarif oder Schwachlasttarif genannt – wird der Stromverbrauch berechnet, der in die Nebenzeiten fällt; abends, nachts und oft auch an Sonn- und Feiertagen.
  • Hochtarif – HT
    Der teurere Hochtarif – auch Haupttarif genannt – wird in den restlichen Zeitfenstern abgerechnet. 

Stromverbrauchnach nach HT oder NT
In der Summe ergeben die HT- und NT-Verbräuche Ihren Gesamtverbrauch. Beide werden gesondert in Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. Die Haupt- und Nebenzeiten werden hier als Tarifzeiten oder auch Schaltzeiten aufgeführt und variieren je nach Stromversorger oder Netzbetreiber. Nicht selten kommen allerdings auch Börsenschaltzeiten zur Anwendung. Hier wird der Hochtarif von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr abgerechnet.

Was ist ein Lastgang?

Ein Lastgang ist die detaillierte Aufzeichnung der Stromnutzung eines Zählers und liegt elektronisch vor (meist als Excel- oder CSV-Datei). Gewerbe- und Industriekunden mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch haben spezielle Zähler, die automatisch ausgelesen werden, und können den Lastgang kostenlos beim Stromanbieter anfordern. Er zeigt genau, wann wie viel Strom verbraucht wurde, und ermöglicht es Anbietern, Risikoaufschläge zu vermeiden. Dadurch können Unternehmen günstigere Tarife erhalten und ihre Kosten zusätzlich durch angepasste Schaltzeiten senken.

Was ist ein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist ein Unternehmen, das für Betrieb, Wartung und Ausbau des Stromnetzes in Ihrer Region verantwortlich ist. Er sorgt dafür, dass der Strom zuverlässig vom Kraftwerk bis zu Ihrem Anschluss gelangt. In vielen Fällen handelt es sich um den örtlichen Energieversorger oder eine Tochtergesellschaft.

Für die Nutzung des Stromnetzes erhebt der Netzbetreiber ein sogenanntes Netznutzungsentgelt, ein fester und nicht zu vernachlässigender Bestandteil Ihres Strompreises.

Da die Höhe des Entgelts je nach Netzgebiet variiert, ist es wichtig, den eigenen Netzbetreiber zu kennen, um Strompreise korrekt vergleichen zu können. 

Netznutzungsentgelte – was ist das?

Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die der Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze erhebt.

Sie decken die Kosten für:

  • Messung
  • Messstellenbetrieb
  • Abrechnung
  • Nutzung der Stromleitungen

Die Höhe dieser Entgelte richtet sich nach dem für Ihr Netzgebiet zuständigen Netzbetreiber. Er ist verpflichtet, die Netznutzungsentgelte und ihre Zusammensetzung online zu veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur reguliert und überwacht diese Preise. 

Gibt es unterschiedliche Netznutzungsentgelte für SLP- und RLM-Kunden?

Ja. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Einstufung als SLP- bzw. RLM-Kunde korrekt ist. Achten Sie auch darauf, dass Ihnen die korrekte Netzebene und Konzessionsabgabe berechnet wird.

SLP-Kunden (Standardlastprofil)
= Verbrauch bis 100.000 kWh/Jahr, ohne Leistungsmessung

Preisbestandteile:

  • Arbeitspreis (ct/kWh)
  • Grundpreis (EUR/Jahr oder EUR/Monat)
  • Fixpreis (EUR/Jahr), bestehend aus Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb
  • Konzessionsabgabe

Die Höhe variiert je nach Netzbetreiber.

RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung)
= mit Leistungsmessung

Preis hängt ab von Liefer- und Messspannung, Jahresverbrauch (kWh), Jahreshöchstleistung (kW) und Benutzungsstunden.

Preisbestandteile:

  • Arbeitspreis (ct/kWh)
  • Leistungspreis (EUR/kW) je nach Abrechnungssystem
  • Fixpreis (EUR/Jahr), bestehend aus Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb
  • Konzessionsabgabe

 Auch hier variiert die Höhe je nach Netzbetreiber.

Welche Posten auf meiner Stromrechnung gehören zu den Netznutzungsentgelten?

Typische Posten sind:

  • Entgelte für Messung (EUR/Jahr oder EUR/Monat)
  • Entgelte für Abrechnung (EUR/Jahr oder EUR/Monat)
  • Entgelte für Messstellenbetrieb (EUR/Jahr oder EUR/Monat)
  • Netz-Arbeitspreis (ct/kWh)
  • Netz-Leistungspreis (EUR/kW)
  • Netz-Grundpreis (EUR/Jahr oder EUR/Monat)
  • Konzessionsabgabe

Die genauen Beträge finden Sie auf der Website Ihres Netzbetreibers.

Ist meine Stromversorgung beim Anbieterwechsel sicher?

Ja, die Versorgungssicherheit ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Selbst wenn sich der Wechsel verzögert, greift die Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG. Das bedeutet: Jede Lieferstelle muss jederzeit mit Strom versorgt werden. Diese Aufgabe übernimmt der sogenannte Grundversorger, also der Anbieter mit den meisten Kunden in einem Gebiet.

Wie wechsle ich den Stromanbieter?

Ein Stromanbieter-Wechsel findet üblicherweise in fünf Schritten statt:

  1. Stromverbrauch ermitteln
    Nutzen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung als Richtwert. Bei einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh ist zusätzlich der Lastgang wichtig, um ein exakt passendes Angebot zu erhalten.
  2. Angebote vergleichen und neuen Stromanbieter auswählen
    Achten Sie nicht nur auf den Kilowattstundenpreis, sondern auch auf Zahlungsmodalitäten, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Preisgarantien und Servicequalität. Gerade hier übersehen viele Gewerbekunden Einsparpotenziale, da der Kilowattpreis allein für eine gute Entscheidung nicht ausreicht.
  3. Vertrag abschließen
    In der Regel kann der neue Vertrag online abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet alle abgestimmten Konditionen, die zu Ihrem Verbrauchsprofil passen.
  4. Bisherigen Anbieter kündigen
    Ihr neuer Versorger übernimmt meist die Kündigung. Dafür ist eine Vollmacht nötig. Die Kündigungsfristen müssen korrekt eingehalten werden, um Zusatzkosten zu vermeiden.
  5. Lieferbeginn
    Seit dem 1. April 2012 darf Stromanbieter-Wechsel maximal drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Start der neuen Belieferung ist an jedem Werktag möglich.

Unser Service für Sie:
Wir nehmen für Sie einen kostenlosen Vergleich der Gewerbestrompreise vor:

Stromvergleich Gewerbe »

Fragen zu Steuern, Abgaben, Umlagen

Was ist die Konzessionsabgabe?

Die Konzessionsabgabe wird von Netzbetreibern erhoben und an die Gemeinden gezahlt. Sie ist Teil der Netznutzungsentgelte und wird für das Recht fällig, Stromleitungen in öffentlichen Straßen und Wegen zu verlegen und zu betreiben. Über diese Leitungen werden Endverbraucher mit Strom versorgt.

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe und warum ist sie wichtig beim Strompreisvergleich?

Für Kunden mit Leistungsmessung beträgt die Höhe der Konzessionsabgabe derzeit bei 0,11 Cent pro kWh. Bei Kunden ohne Leistungsmessung richtet sich die Höhe der Konzessionsabgabe nach der Größe der Gemeinde, in der sich die Abnahmestelle befindet.

Je größer die Einwohnerzahl ist, desto höher ist die Konzessionsabgabe:

  •     bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh
  •     bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh
  •     bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh
  •     über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh
  •     für Strom im Schwachlasttarif (nachts) 0,61 Ct/kWh
  •     für Sondervertragskunden (RLM) 0,11 Ct/kWh

Achten Sie beim Strompreisvergleich darauf, ob die Konzessionsabgabe bereits im Angebotspreis enthalten ist. Oft ist sie in den Netznutzungsentgelten versteckt, kann aber auch separat berechnet werden. Lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, dass alle Preisbestandteile, inklusive Konzessionsabgabe, im Endpreis enthalten sind.

Unser Tipp: Mit United Electra sparen Sie sich die Prüfung der einzelnen Posten. Wir vergleichen die Gewerbestrompreise für Sie und stellen sicher, dass alle Kosten transparent ausgewiesen sind.

Was ist das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)?

Das EEG wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Solarenergie zu fördern. Ziel ist eine nachhaltige, klimafreundliche Energieversorgung und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Das Gesetz legt klare Ausbauziele fest: bis 2050 sollen 80 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns.

EEG-Marktprämienmodell – was ist das?

Das Marktprämienmodell gibt es seit 2012. Es soll Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien dazu motivieren, ihren Strom direkt am Markt zu verkaufen statt nur an den Netzbetreiber. Dafür bekommen sie eine Marktprämie, die den Unterschied zwischen dem Börsenpreis und der regulären EEG-Vergütung ausgleicht. So lohnt sich die Direktvermarktung, und der Strom wird stärker nach Bedarf produziert.

Was ist die KWKG-Umlage?

Die KWKG-Umlage wurde 2002 mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführt. Sie ist ein Bestandteil der Steuern und Abgaben im Strompreis und dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und erreichen dadurch einen besonders hohen Wirkungsgrad von bis zu 90 %. Im Unterschied zu herkömmlichen Großkraftwerken, bei denen viel Energie als Abwärme verloren geht, nutzen KWK-Anlagen diese Wärme weiter. Über die KWKG-Umlage wird so der Ausbau dieser effizienten und umweltfreundlichen Technik finanziert. 2025 beträgt die KWKG-Umlage 0,277 ct/kWh.

Aufschlag für besondere Netznutzung – was ist das?

Der Aufschlag für besondere Netznutzung hieß früher § 19 StromNEV-Umlage. Er wurde 2012 eingeführt, um Mindereinnahmen der Netzbetreiber auszugleichen, die entstehen, weil stromintensive Unternehmen teilweise von Netzentgelten befreit oder ermäßigt sind. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gesichert werden.

Seit 2025 wird er nicht mehr als eigenständige Umlage ausgewiesen, sondern ist fester Bestandteil der Netznutzungskosten. Er wird pro Kilowattstunde (ct/kWh) berechnet und von allen Stromkunden getragen.

Die Höhe hängt von der Verbrauchsgruppe ab:

Gruppe A‘ 1,558 Ct/kWh bis 1.000.000 kWh
Gruppe B‘ 0,050 Ct/kWh ab 1.000.000 kWh
Gruppe C‘ (ermäßigt) 0,025 Ct/kWh ab 1.000.000 kWh

Wenn Sie Ihre Strompreise vergleichen, achten Sie darauf, ob der Aufschlag bereits im Preis enthalten ist oder noch hinzugerechnet werden muss.

Offshore-Umlage – was ist das?

Die Offshore-Netzumlage gibt es seit 2013. Sie dient als Ausgleich für Betreiber von Offshore-Windparks. Bei diesen handelt es sich um Windkraftanlagen, die im Meer gebaut werden. Diese Standorte bieten besonders viel und gleichmäßigen Wind, wodurch deutlich mehr Strom erzeugt werden kann als an Land.

Wenn ein Windpark jedoch verspätet ans Stromnetz angeschlossen wird oder es zu längeren Unterbrechungen kommt, erhalten die Betreiber Entschädigungen. Diese Kosten werden über die Offshore-Umlage gedeckt. Für 2025 beträgt sie 0,816 ct/kWh (2024: 0,656 ct/kWh) und wird von allen Stromkund:innen getragen.

Abschaltumlage – was ist das?

Die Abschaltumlage finanziert die sogenannte Abschaltprämie: Stromintensive Unternehmen, die bereit sind, ihren Verbrauch bei Netzüberlastungen kurzfristig zu drosseln, erhalten dafür Geld. Die Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Seit 2021 beträgt die Umlage 0,009 Cent pro Kilowattstunde. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und Blackouts zu verhindern.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine bundesweit geregelte Verbrauchsteuer auf Strom und beträgt auch im Jahr 2025 unverändert 2,05 ct/kWh. Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch bewusst zu verteuern und damit Umwelt- und Klimaschutzziele zu unterstützen. Sie wird vom Energieversorger erhoben und über den Strompreis an den Bund weitergegeben.

Entlastungen:
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können eine Stromsteuerermäßigung beantragen und zahlen in der Regel nur 0,05 ct/kWh (Mindestentlastung: 250 € pro Jahr). Für den Schienenverkehr gilt ein ermäßigter Steuersatz von 1,142 ct/kWh. Für private Haushalte ist eine allgemeine Senkung bislang nicht umgesetzt worden.

Fragen zur Kostenoptimierung

Wie funktioniert ein Energieaudit?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht die wichtigsten Energieflüsse in einem Unternehmen, um Einsparpotenziale zu erkennen und Maßnahmen für mehr Energieeffizienz abzuleiten. Er läuft üblicherweise so ab:

  • Erfassung aller wichtigen Energieflüsse (z. B. Strom, Wärme, Prozesse, Gebäude, Anlagen).
  • Analyse von Verbrauchsdaten und Abläufen, um Einsparpotenziale zu erkennen.
  • Maßnahmenplan mit Vorschlägen zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Dokumentation der Ergebnisse in einem Bericht, der als Nachweis dient.

Seit April 2015 sind alle größeren und verbundenen Unternehmen durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Nach dem ersten Audit muss alle vier Jahre ein Folgeaudit erfolgen. Wer kein Energieaudit durchführt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Wir prüfen schnell und kostenlos für Sie, ob Ihr Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet ist. Kontaktieren Sie uns gerne hier.

Was ist ein Energiemanagementsystem (EnMS)?

Ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 erfasst und analysiert alle Energieflüsse in einem Unternehmen. Auf dieser Basis werden Maßnahmen entwickelt, um die Energieeffizienz zu verbessern, Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu verringern.

Vorteile:

  • Geringere Energiekosten durch effizienteren Einsatz von Strom und Wärme
  • Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
  • Fördermöglichkeiten durch den Gesetzgeber (z. B. Spitzenausgleich nach Strom- und Energiesteuergesetz oder Besondere Ausgleichsregelung nach EEG)
  • Positiver Effekt auf das Unternehmensimage

Die Einführung eines EnMS ist freiwillig, lohnt sich aber für Unternehmen jeder Größe und Branche.

Gerne prüfen wir für Sie, ob ein EnMS für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und welche Förderungen Sie nutzen können. Kontaktieren Sie Uns.

Gibt es 2025 noch Entlastungen bei Umlagen für stromintensive Unternehmen?

Ja. Zwar wurde die EEG-Umlage bereits 2022 abgeschafft, doch stromkostenintensive Unternehmen können weiterhin Entlastungen über die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beantragen. Damit lassen sich die noch bestehenden Umlagen, vor allem die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage, deutlich begrenzen.

  • Voraussetzung: Stromverbrauch von mindestens 1 GWh pro Jahr an einer Abnahmestelle.
  • Begrenzung: Je nach Branche und Stromkostenintensität können Umlagen auf 15 % oder 25 % reduziert werden, in einigen Fällen auch niedriger.
  • Grüne Konditionalität: Seit 2025 ist die Entlastung daran geknüpft, dass Unternehmen z. B. Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, Grünstrom beziehen oder in Dekarbonisierung investieren.

Antrag: Die Antragstellung erfolgt beim BAFA über das Portal ELAN-K2. Die Frist für Anträge 2026 endete am 30. Juni 2025; die nächste Frist für 2027 endet am 30. Juni 2026.

Wer erhält ein individuelles reduziertes Netzentgelt?

Unternehmen können nach § 19 Abs. 2 StromNEV ein individuelles reduziertes Netzentgelt beantragen, wenn ihr Stromverbrauch besonders hoch und gleichmäßig ist. Voraussetzung sind mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr an einer Abnahmestelle sowie ein Jahresverbrauch von über 10 GWh.

Antrag: Die Befreiung wird bei der Bundesnetzagentur beantragt. Frist ist jeweils der 30. September für das Folgejahr. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind; fällt der Verbrauch später unter die Grenze, kann die Befreiung widerrufen werden.

Hinweis 2025: Da die Netzentgelte 2025 spürbar gestiegen sind, ist die Netzentgeltbefreiung für berechtigte Unternehmen finanziell besonders relevant.

Sie benötigen Hilfe bei der Genehmigung und Beantragung der Netzentgeltbefreiung? Wir kümmern uns darum!

Was ist atypische Netznutzung?

Von atypischer Netznutzung spricht man, wenn der höchste Stromverbrauch eines Unternehmens außerhalb der Hochlastzeiten des Netzes liegt. In diesem Fall können Unternehmen nach § 19 StromNEV ein individuelles Netzentgelt beantragen, das ihrem besonderen Nutzungsverhalten angepasst ist.

Voraussetzungen: Der maximale Strombezug muss vorhersehbar sein und die Lastspitzen müssen deutlich (Erheblichkeitsschwellen) außerhalb der Hochlastzeitfenster liegen. Die Genehmigung erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Hinweis 2025: Angesichts steigender Netzentgelte kann atypische Netznutzung für berechtigte Unternehmen erhebliche Kostenvorteile bringen.

Fragen zum Stromvergleich

Worauf sollte ich beim Strompreisvergleich achten?

  • Alle Preisbestandteile im Blick haben: Endpreis sollte Energiepreis, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Steuern und gegebenenfalls Leistungspreis enthalten. Manche Anbieter weisen den Energiepreis separat aus, andere geben einen kombinierten Preis an (Energiepreis + Arbeitspreis + Konzessionsabgabe).
  • Korrekte Einstufung prüfen: Sind Sie als SLP- oder RLM-Kunde eingestuft? Werden die richtigen Netzebenen und Konzessionsabgaben berechnet?
  • Verbrauchs- und Lastprofil berücksichtigen: Jahresverbrauch (HT/NT) und Jahreshöchstleistung angeben, damit der Tarif exakt kalkuliert werden kann.
  • Vertragsdetails vergleichen: Laufzeit, Kündigungsfristen, Preisgarantie und Abrechnungsmodalitäten prüfen.
  • Sonderkonditionen nutzen: Prüfen, ob Nacht-, Wochenend- oder Börsenpreise für Ihr Nutzungsprofil günstig sind.
  • Seriosität des Anbieters: Bewertungen, Referenzen und Vertragsklarheit prüfen.

Wie Sie sehen, gibt es beim Strompreisvergleich einiges zu beachten. Mit United Electra sparen Sie Zeit, Aufwand und Nerven. Wir kennen den Markt, vergleichen für Sie alle relevanten Anbieter und verhandeln die besten Konditionen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir für Sie den optimalen Stromtarif finden, ganz ohne Kosten und völlig unverbindlich.

Warum den Lieferbeginn angeben?

Der Zeitpunkt, ab dem Sie Strom beziehen, hat direkten Einfluss auf den Preis. Gewerbestrompreise orientieren sich an den Börsenpreisen der EEX in Leipzig und werden für das jeweilige Lieferjahr tagesaktuell kalkuliert.

Nur wenn der Lieferbeginn feststeht, können wir ein genaues und verbindliches Angebot erstellen und sicherstellen, dass Sie den für Ihr Unternehmen bestmöglichen Preis erhalten.

Warum PLZ und Ort angeben?

Anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres Standorts ermitteln wir den für Sie zuständigen Netzbetreiber. Dieser spielt eine zentrale Rolle bei der Kalkulation, da er maßgeblich den Strompreis bestimmt. Nur mit diesen Angaben können wir Ihnen ein passendes und korrektes Angebot erstellen.

Ich habe keinen NT (Niedertarif) – was soll ich eintragen?

Dann geben Sie bitte Ihren gesamten Stromverbrauch bei „HT“ (Hochtarif) an.

Wann erhalte ich mein Angebot?

Nachdem wir für Sie die Preise verschiedener Stromanbieter verglichen haben, senden wir Ihnen noch am selben Tag ein Angebot zu.

Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Stromverbrauch haben, ist es wichtig, dass wir Sie kontaktieren können. Seien Sie also bitte an dem Tag erreichbar und geben Sie unbedingt eine Rückantwortadresse an.

Wir zeichnen uns durch Schnelligkeit und Zuverlässigkeit aus! Deshalb können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Angebot schnell und transparent erhalten.

Wie kann ich ein Angebot annehmen?

In jedem Angebot finden Sie genaue Hinweise zur Annahme. Am einfachsten und schnellsten senden Sie uns das unterzeichnete Dokument digital per E-Mail zurück. Alternativ können Sie das unterschriebene Angebot auch per Post oder Fax übermitteln.

So sichern Sie sich unkompliziert Ihre vereinbarten Strompreise – und wir kümmern uns zuverlässig um alles Weitere.

Wie setzen sich Ihre Preise zusammen?

Unsere Preise ergeben sich aus einem Vergleich der Angebote verschiedener Stromanbieter, den wir auf Basis Ihrer Angaben durchführen. Dabei berücksichtigen wir:

  • Ihren individuellen Stromverbrauch und den Lieferbeginn
  • den für Sie zuständigen Netzbetreiber (abhängig von PLZ und Ort)
  • aktuelle Börsenpreise an der EEX in Leipzig
  • gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern

So erhalten Sie den günstigsten Preis und ein Angebot, das genau zu Ihrem Bedarf passt: transparent, nachvollziehbar und fair kalkuliert.

Sind die Angebote wirklich kostenlos?

Ja. Die Erstellung unserer Angebote ist für Sie vollständig kostenfrei und unverbindlich. Das gilt auch, wenn wir mehrere Angebote für Sie einholen.

In unseren Angeboten sind alle Preise aufgeführt. So können Sie unsere Strompreisangebote ganz leicht mit den Preisen anderer Stromanbieter vergleichen.

Hilfe & weiterführende Informationen

Sie möchten noch tiefer in die Welt der Energieversorgung eintauchen oder benötigen spezielle Informationen? In unserer Hilfe-Sektion finden Sie vertiefende Inhalte, die Hintergründe verständlich erklären und Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die § 19 StromNEV-Umlage

Erfahren Sie, wie die Umlage berechnet wird und warum sie ein wichtiger Bestandteil des Strompreisvergleichs ist.

Strombörse

Alles über die Leipziger Strombörse und wie Börsenpreise die Energiekosten beeinflussen.

 

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Wie wird die Stromversorgung sichergestellt? Erfahren Sie mehr über Netzstabilität und Sicherheitsreserven.