Versorgungssicherheit Strom
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen, besteht zu keinem Zeitpunkt das Risiko, dass die Stromlieferung unterbrochen werden könnte.
Selbst wenn der Übergang zum neuen Stromanbieter sich etwas verzögern sollte, in Deutschland besteht Grundversorgungspflicht, das heißt, jede Lieferstelle muss ständig mit Strom versorgt werden. Diese Aufgabe übernimmt dann der sogenannte Grundversorger. So bezeichnet man den Stromanbieter, der die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet beliefert. Die Grundversorgungspflicht ist durch § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Stromkunden können also unbesorgt einen Stromanbieterwechsel vornehmen.
Wie wechsle ich
den Stromanbieter?
Ein Stromanbieter-Wechsel findet üblicherweise in fünf Schritten statt:

Den eigenen Stromverbrauch ermitteln
Zunächst muss der eigene jährliche Stromverbrauch ermittelt werden, um verschiedene Stromangebote gut vergleichen zu können. Ein guter Vergleichswert ist Ihre letzte Jahresabrechnung. Liegt Ihr Verbrauch über 100.000 kWh, ist die zusätzliche Ermittlung des Lastgangs hilfreich.

Einen neuen
Stromanbieter wählen
Vergleichswerte sind nicht nur die Kilowattpreise der vielen Stromanbieter. Berücksichtigen sollten Sie auch die Zahlungsmodalitäten, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und eventuellen Preisgarantien. Auch die Qualität des Kundenservices variiert stark und könnte ebenfalls ein Entscheidungskriterium sein.
Der Kilowattpreis allein reicht für eine gute Entscheidung nicht aus.

Einen Stromvertrag abschließen
In der Regel kann der Vertrag schnell und bequem im Internet abgeschlossen werden.

Den bisherigen Stromversorger kündigen
Meistens kümmert sich der neue Stromversorger um die Kündigung des bisherigen Vertrages. Die Kündigung beim bisherigen Versorger erfolgt mit Berücksichtigung der vorgesehenen Kündigungsfristen. Um diese und andere Formalitäten zu übernehmen, benötigt der neue Anbieter selbstverständlich eine Vollmacht des Kunden.

Wann beginnt die neue Energielieferung?
Ein Stromanbieter-Wechsel darf seit dem 1. April 2012 maximal drei Wochen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen Sie jetzt nicht mehr bis zum Monatsanfang warten, bis die Neulieferung beginnen kann. Der Neustart kann jetzt an jedem beliebigen Werktag starten.
Die Frist von drei Wochen setzt nicht bei Vertragsabschluss ein, sondern sobald der neue Versorger die neu entstehende Netznutzung beim Netzbetreiber angemeldet hat. Der Stromwechsel kann also etwas mehr als drei Wochen dauern.
Wir nehmen für Sie einen kostenlosen Vergleich der Gewerbestrompreise vor.
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