Die § 19 StromNEV-Umlage

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den Strompreisvergleich

Am 01.01.2012 wurde eine neue Abgabe, die sogenannte § 19 StromNEV-Umlage, eingeführt. Diese Umlage dient dem Ausgleich der Mindereinnahmen, die durch die Netzentgeltentlastung von stromintensiven Industriekunden entstehen.

Die § 19 StromNEV-Umlage

Abhängig von ihrem Stromverbrauch und ihrer Netznutzung, können nämlich Großverbraucher eine Ermäßigung oder sogar eine komplette Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Diese Entlastung ist politisch gewollt und soll die deutsche Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.

Die § 19 StromNEV-Umlage wird pro verbrauchte Kilowatt­stunde Strom in ct./kWh berechnet und ist von jedem Stromkunden zu zahlen, unab­hängig davon, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt.

Kundengruppen bei der
§ 19 StromNEV-Umlage

Die Stromkunden werden dabei in mehrere Gruppen unterteilt:v

 

Kundengruppen bei der § 19 StromNEV-Umlage

In dieser Gruppe werden die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bepreist.
Bis zu dieser Strommenge zahlen die Verbraucher im Jahr 2021 eine Umlage von 0,432 Ct/kWh.

0,432 Ct/kWh

 bis 1.000.000 kWh

Kundengruppen bei der § 19 StromNEV-Umlage

Stromkunden, deren Jahresverbrauch an einer Abnahme­stelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Ct/kWh.

0,050 Ct/kWh

ab 1.000.000 kWh

Kundengruppen bei der § 19 StromNEV-Umlage

Stromkunden, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahn­infra­struktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im voran­gegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes über­stiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinaus­gehende Strombezüge maximal 0,025 Ct/kWh.

0,025 Ct/kWh

ab 1.000.000 kWh

Diese Abgabe ist von jedem Stromkunden zu zahlen und wird 1:1 vom Energieversorger an den Kunden weiter­gegeben.
Achten Sie daher bei einem Strompreisvergleich darauf, dass die § 19 StromNEV - Umlage bereits im Preis enthal­ten ist oder ob Sie diese gegebenenfalls noch hinzu­rechnen müssen.